Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MDS – Matthias Dünnweber Software
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der MDS – Matthias Dünnweber Software (nachfolgend „MDS“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn MDS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, MDS hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote von MDS sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von MDS oder spätestens durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Soweit Angebots- oder Vertragsunterlagen Lücken, Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben enthalten, ist MDS berechtigt, diese nach billigem Ermessen sachgerecht zu konkretisieren.
Entsteht aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder widersprüchlicher Angaben des Auftraggebers ein Mehraufwand, ist MDS berechtigt, diesen Mehraufwand zu den vereinbarten Stundensätzen gesondert abzurechnen.
Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Zustimmung von MDS. Führt MDS Änderungsleistungen aus, gelten ursprünglich vereinbarte Termine und Fristen als aufgehoben, sofern sie nicht ausdrücklich neu bestätigt werden.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Die ordnungsgemäße Leistungserbringung setzt eine enge und rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Der Auftraggeber stellt insbesondere alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Systeme, Ansprechpartner sowie technische Rahmenbedingungen rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.
Der Auftraggeber erkennt an, dass seine Mitwirkungspflichten wesentliche Vertragspflichten darstellen.
Unterlässt oder verzögert der Auftraggeber seine Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend der tatsächlichen Auswirkung. MDS ist berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand (z. B. Wartezeiten, Personalbindung) zu den vereinbarten Sätzen zusätzlich zu berechnen.
4. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem zugrunde liegenden Angebot.
Eine Erweiterung des Leistungsumfangs ist jederzeit möglich, bedarf jedoch einer gesonderten Vereinbarung. Ein Anspruch auf unentgeltliche Zusatzleistungen besteht nicht.
5. Abnahme
Grundlage der Abnahme sind die vereinbarten Deliverables.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn
• der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt oder
• der Auftraggeber innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe keine schriftliche, begründete Mängelrüge erhebt.
Mit Zahlung der Rechnung gilt die Leistung ebenfalls als abgenommen.
Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt Nacherfüllung. Die Abnahme gilt als erteilt, sobald die gerügten Mängel behoben oder deren Nichtvorliegen nachgewiesen wurde.
Mit Abnahme erhält der Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. Das Recht zur Weitergabe und Bearbeitung ist eingeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Terminverschiebung und Ausfall
Kann MDS Termine aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder sonstiger nicht zu vertretender Umstände nicht einhalten, werden diese neu vereinbart. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
Sagt der Auftraggeber vereinbarte Termine ab, gelten folgende Stornoregelungen:
• 7–4 Arbeitstage vor Termin: 80 %
• 3–2 Arbeitstage vor Termin: 90 %
• ab 1 Arbeitstag vor Termin oder Nichterscheinen: 100 %
7. Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Vergütung auf Stundenbasis zu den vereinbarten Stundensätzen.
Abrechnungsmodus:
MDS rechnet grundsätzlich zum Monatsende auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden ab.
Abgerechnet werden ausschließlich die effektiv erbrachten Leistungen einschließlich vereinbarter Reise-, Warte- und Nebenzeiten.
Ein Personentag entspricht 8 Zeitstunden.
Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen.
Bei Zahlungsverzug ist MDS berechtigt, Leistungen auszusetzen und Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.
8. Gewährleistung
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
MDS ist zur Nacherfüllung berechtigt. Ein Fehlschlagen liegt regelmäßig erst nach mindestens zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen vor.
Selbstvornahme oder Beauftragung Dritter ohne Zustimmung von MDS ist ausgeschlossen.
9. Haftung
MDS haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MDS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung ist im Übrigen auf die im jeweiligen Auftrag gezahlte Vergütung begrenzt.
10. Schutzrechte und Referenzen
MDS gewährleistet, dass die Leistungen bei vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzen.
Der Auftraggeber stellt MDS von Ansprüchen Dritter frei, sofern MDS die Rechtsverteidigung übernimmt.
MDS ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlich bekannten geschäftlichen und technischen Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
12. Gerichtsstand und Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.München, Stand August 2020, MDS – Matthias Dünnweber Software
Stand: 15.01.2026